Menschenwürde

Menschenwürde (Eine Begriffsauslegung)

„Wir haben die Idee erfunden und das Bedürfnis nach Würde entwickelt, um das Leben mit seinen Gefährdungen und Zumutungen besser bestehen zu können.“        (Peter Bieri)

Würde ist ein begriffliches Konstrukt des sich aus seiner exzentrischen Positionalität (Helmuth Plessner) selbst veranschlagenden, einschätzenden, beurteilenden Menschen, das dem Zweck dient, mit einem sprachlichen Instrument den Wert einer menschheitsgemässen, ehrbaren Haltung und Einstellung des Individuums anzuzeigen. Seine Bedeutung erstreckt sich vor allem darauf, dem konkreten menschlichen Subjekt, das einer zwischen Macht und Ohnmacht gespannten Lebensform (Plessner) überantwortet ist, zum Ziel zu setzen, Letztere durch Beherrschung der Triebe durch moralische Kraft und demzufolge durch Geistesfreiheit (Friedrich Schiller) so zu gestalten, dass in der im Denken, Empfinden, Verhalten und Handeln geäusserten Lebenspraxis der Wille zum Ausdruck kommt, durch Vernunftorientierung sich von der Instinktnatur des Tieres zu unterscheiden und sich als verantwortungsvoll selbstbestimmtes und ebenso sozial rücksichtsvolles Wesen zu erweisen. Würde setzt also ein individuelles Wollen voraus und ist keineswegs gebürtlich, natürlich oder „göttlich“ verliehen. Sie ist eine innere Ehrbarkeit, die von der fremdbestimmten äusseren (amts- oder rangabhängigen) strikt zu unterscheiden ist. Dennoch agiert kaum ein Individuum so souverän selbstbestimmt, dass es nicht durch Fremdanerkennung und -achtung eine gewisse Bestärkung seines Willens zu würdigem Existenzvollzug erfährt. Würde ist kein rechtsrelevant einklagbares Gut (!), sondern „eine Art  (spezifisch menschheitlich) zu leben“ (Bieri), zu welcher die stete Bereitschaft zur bzw. der verlässliche tätige Erweis der Erfüllung von Menschenpflichten eine notwendige Voraussetzung ist.

Kaltbrunn, 12. Oktober 2015
Bernhard Benz
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